Der Ruf nach mehr Nachhaltigkeit in der Geschäftswelt wird immer lauter. Unternehmen sind zunehmend gefordert, die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft transparent und nachvollziehbar darzulegen. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union werden die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig deutlich steigen. Die Richtlinie gilt für eine Vielzahl von Unternehmen und stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines nachhaltigen Berichtswesens dar.
Die CSRD ist Teil des europäischen Green Deal, mit dem die 27 EU-Mitgliedsstaaten bis 2050 klimaneutral werden möchten. Das Ziel der CSRD ist es, die Berichterstattung von Unternehmen mit Blick auf die Nachhaltigkeit zu verbessern und sicherzustellen, dass Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) in den Finanzberichten angemessen berücksichtigt werden. Die Richtlinie soll die Transparenz im Berichtswesen erhöhen, Investoren eine objektive Entscheidungsgrundlage bereitstellen und die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen verbessern.
Die CSRD legt für folgende Unternehmen eine Berichtspflicht fest:
Kapitalmarktorientierte Großunternehmen, die bereits jetzt der nicht-finanziellen Berichtspflicht unterliegen, müssen für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2024 gemäß den CSRD-Vorgaben berichten.
Große Unternehmen sind unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2025 berichtspflichtig. Als groß gelten Unternehmen, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
Mehr als 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme
Kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen müssen über Geschäftsjahre ab 1. Januar 2026 berichten – bei Erfüllung von mindestens zwei der folgenden Kriterien:
Mehr als 10 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Mehr als 700.000 Euro Umsatz
Mehr als 350.000 Euro Bilanzsumme
Allein in Deutschland wird sich die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen im Vergleich zur bisher geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 500 auf rund 15.000 erhöhen.
Die CSRD umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die Unternehmen dazu verpflichten, bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Dazu gehören unter anderem:
Erweiterte Berichtspflichten
Die von der Richtlinie betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Geschäftsberichte sollen künftig nicht nur Finanzdaten, sondern auch nicht-finanzielle Inhalte, zum Beispiel zu Umwelt- und Sozialindikatoren, umfassen.
Standardisierte Berichterstattung
Die CSRD legt fest, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte nach international anerkannten Standards erstellen müssen. Das fördert die Vergleichbarkeit und ermöglicht eine bessere Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen.
Prüfung der Berichte
Die Direktive sieht vor, dass unabhängige Prüfer die Nachhaltigkeitsberichte überprüfen, um ihre Zuverlässigkeit und Genauigkeit zu bestätigen.
Die Einführung der CSRD wird weitreichende Auswirkungen haben. Zum einen sind Unternehmen verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistung genauer zu überwachen, zu bewerten und zu berichten. Daraus könnte eine verstärkte Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie und -praxis entstehen. Die höhere Transparenz stärkt das Vertrauen von Investoren und anderen Interessengruppen in das jeweilige Unternehmen.
Darüber hinaus verbessert die CSRD die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen, da künftig alle nach den gleichen Standards berichten. Investoren erhalten eine verlässliche Ausgangslage für fundierte Anlageentscheidungen. Weiterhin kann die Offenlegung von ESG-Informationen dazu beitragen, dass Unternehmen Risiken besser bewerten und Chancen identifizieren können, die mit nachhaltigen Aktivitäten einhergehen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Geschäftswelt, indem sie die nicht-finanzielle und die finanzielle Berichterstattung auf eine Stufe stellt. Die Pflicht zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen ermutigt Unternehmen dazu, ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft konsequent wahrzunehmen. Die CSRD wird zu mehr Transparenz führen, Unternehmen dazu ermutigen, nachhaltige Aktivitäten zu implementieren, und Investoren eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bieten. Mit der Richtlinie wird Nachhaltigkeit zu einem wesentlichen Maßstab für den Unternehmenserfolg.