[Fachbeitrag | Lesezeit: 2 min.] Wenn es um die Planung der Investitionen für das kommende Jahr geht, sind die Unternehmensbereiche und Gesellschaften typischerweise völlig frei von Budgetvorgaben. Sie können ihre Investitionswünsche nach Belieben vortragen - auch wenn möglicherweise nur ein kleiner Teil davon genehmigt wird. Dieses Vorgehen beschreibt eine typische Bottom-up-Planung (Planung von unten nach oben). Sie ist das Gegenstück zur Top-down-Planung (Planung von oben nach unten), nach der die meisten anderen Planungsprozesse ablaufen.
Bottom-up vs. Top-down
Bei der Bottom-up-Planung beginnt der Planungsprozess in den einzelnen operativen Einheiten des Unternehmens. Die Planung wird dann nach oben hin verdichtet. Die Top-down-Variante leitet die Planung von oben nach unten ab. Dabei richten sich die operativen Einheiten nach den Budgetvorgaben und Strategien der Geschäftsleitung.
Da die Investitionsbegehren aller operativer Einheiten von Jahr zu Jahr stark schwanken, ist bei der Planung von Investitionen die Bottom-up-Planung sinnvoll. Allerdings ist dieses Vorgehen mit hohem operativem Aufwand verbunden. Viele Controlling-Einheiten sehen sich Jahr für Jahr mit mehr Investitionswünschen konfrontiert als Budget zur Verfügung steht. Im Regelfall ist das den Controlling-Einheiten schon während der Planung bewusst. Sie filtern gewisse Investitionswünsche bereits im Anfangsstadium manuell aus dem Planungsprozess.
Eine reine Top-down-Planung ist in der Investitionsplanung nicht hilfreich. In diesem Fall müssen sich die operativen Einheiten strikt an den Budgetvorgaben der Geschäftsleitung orientieren. Die Budgetvorgaben können aber beispielsweise gar nicht berücksichtigen, welche Maschinen in welchem Bereich im kommenden Jahr aufgrund von Alter oder Beschädigung ausgetauscht werden müssen.
Eine abgeschwächte Form der Top-down-Planung würde der Investitionsplanung allerdings durchaus guttun. Wenn die Geschäftsleitung beispielsweise das Ziel verfolgt, im kommenden Jahr weniger Geld in die Modernisierung von Gebäuden zu investieren, kann sie die Budgetvorgaben dafür bewusst gering ansetzen. So lassen sich Instandhaltungen durchführen. Aber weder die Planer noch das Controlling müssen sich mit Anträgen zur Modernisierung von Gebäuden beschäftigen. Dadurch sparen beide viel Zeit und organisatorischen Aufwand.
Genauso im umgekehrten Fall: Verfolgt die Geschäftsleitung das Ziel, den digitalen Wandel im Unternehmen voranzutreiben, fallen die Budgetvorgaben für Investitionen in die Digitalisierung entsprechend höher aus. Das gibt den Planern eine Orientierung und sie können ihre Investitionsplanung an den Budgetvorgaben ausrichten.
Eine Mischung aus Bottum-up und Top-down eignet sich ideal für die Planung von Investitionen. So macht die Geschäftsführung Budgetvorgaben für die Planung und die Planer können sich innerhalb dieser Vorgaben "austoben". Das Controlling spart durch das Vorgehen jede Menge Zeit.
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