Das Gesamtkostenverfahren (GKV) ist in Deutschland die dominierende Variante der Rechnungslegung. Allerdings sollten bestimmte Unternehmen, die bisher mit dem GKV arbeiten, eine Umstellung auf das Umsatzkostenverfahren (UKV) in Erwägung ziehen. Denn das UKV wird angesichts von Vorteilen wie höherer Effizienz, der leichteren Steuerung des Produktportfolios und der einfacheren internationalen Vergleichbarkeit für immer mehr Unternehmen zu einem wichtigen Erfolgsfaktor.
Inzwischen ist das Umsatzkostenverfahren auch im Rahmen der HGB-Rechnungslegung möglich. Der Umstellungsaufwand verringert sich dadurch erheblich, da der zusätzliche Aufwand durch einen Wechsel auf IFRS (International Financial Reporting Standards) entfällt.
Je komplexer das Business, desto mehr spricht für die UKV-Umstellung, da sich komplexe Werteflüsse besser abbilden lassen. Daher stellt das Umsatzkostenverfahren vor allem für Unternehmen, die im Projektgeschäft tätig sind und damit über klar abgegrenzte Kostenträger verfügen, eine spannende Option dar. Des Weiteren lohnt sich der Umstieg für Unternehmen mit hohen Allgemeinkosten, zum Beispiel für Entwicklung oder Vertrieb, da diese Funktionen im UKV verursachergerecht ausgewiesen werden.
Der Ergebnisbeitrag einzelner Projekte/Produkte ist transparenter, woraufhin entsprechende Portfolio-Entscheidungen leichter getroffen werden können. Das Umsatzkostenverfahren ordnet Kosten und Leistungen verursachergerecht zu. Es erfolgt eine direkte und detaillierte Verteilung auf das einzelne Projekt bzw. den einzelnen Kostenträger. Dadurch werden die Werteflüsse sichtbar.
Das Umsatzkostenverfahren ist heute der weltweit übliche Standard in der Ergebnisrechnung. Seine Verwendung verbessert die internationale Vergleichbarkeit und vereinfacht den Aufbau von Netzwerken mit internationalen Partnern.
Durch die Ausweisung auf Funktionen sind die Ergebnistreiber schnell ersichtlich und besser analysierbar. Beispielweise wird die Kapazitätsauslastung (Über-/Unterdeckung) im UKV ersichtlich.
Durch die Integration der Kosten-Leistungs-Rechnung in die Finanzbuchhaltung wird die Erstellung von Abschlüssen effizienter. Nach Implementierung der standardisierten UKV-Abrechnungswege sind die Prozesse nachhaltig schlanker.
Die Umstellung auf das Umsatzkostenverfahren sollte idealerweise zum Geschäftsjahreswechsel erfolgen. So lässt sich das alte Geschäftsjahr noch im GKV erstellen, während parallel bereits auch das UKV zur Anwendung kommt. Damit kann überprüft werden, ob beide Abschlussarten übereinstimmen. Ist das der Fall, war die Umstellung auf das Umsatzkostenverfahren erfolgreich.
Die Neuausrichtung des Berichtswesens mithilfe des UKV unterstützt Unternehmen beim Erreichen ihrer strategischen Zielsetzungen erheblich. Das Umsatzkostenverfahren ermöglicht einen präzisen Einblick in die einzelnen Projekte sowie Kostenträger und damit das Gesamtportfolio. Unternehmen gewinnen Transparenz hinsichtlich der Profitabilität einzelner Aufträge und Kunden. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, Aufträge und Produktgruppen nach Rentabilität zu priorisieren. Des Weiteren lassen sich Projektkosten besser steuern. Alles in allem ist das Umsatzkostenverfahren ein wertvolles Instrument für die Unternehmenssteuerung und fördert ein schnelles, strategisch orientiertes Wachstum.